

Grünes Abitur,
Ernährungsberufe
& grüne Berufe.
Informieren Sie sich hier über die Ausbildungsmöchkeiten am BSZ, vereinbaren Sie einen Beratungstermin, melden Sie sich zum Schnupperunterricht an oder erhalten Sie Einblick in unser Schulleben.
Aktuelles…
heute schon an morgen denken… Interessenten für das Berufliche Gymnasium, die Fachoberschule oder die Berufsvorbereitung können sich jederzeit zum Beratungsgespräch anmelden.
Zum Vormerken: Der Tag der offenen Tür findet am 3. Februar 2024 an beiden Standorten statt.
Anja Unger
Schulleiterin
Vertretungsplan
Alle Stundenplanänderungen für die Standorte Canalettostraße und Altroßthal
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Die Blockpläne & Praktikumspläne für die Standorte Canalettostraße und Altroßthal
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"Es gibt nur einen Weg,
Großartiges zu leisten.
Zu tun, was man liebt."
Grußwort
Seit mehreren Jahrzehnten werden am Beruflichen Schulzentrum für Agrarwirtschaft und Ernährung in Dresden junge Menschen in Berufen der Ernährungswirtschaft und in Grünen Berufen ausgebildet. Auch die Begleitung unserer Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Grünen Abitur im Beruflichen Gymnasium und der Fachoberschule sowie der Berufsvorbereitung gehört dazu.
Fest verwurzelt in der Region und in ständigem Austausch mit regionalen und überregionalen Ausbildungsbetrieben, Verbänden und Forschungseinrichtungen, gilt all unser Tun der Ausbildung junger Menschen, der Fortführung von Traditionen und der Etablierung einer modernen Schulkultur.
Wer als Lernender, als Ausbildungsbetrieb oder Netzwerkpartner ein Teil unserer Schulgemeinschaft sein möchte, ist jederzeit herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf alle, die das tun, was sie lieben und die Großartiges leisten wollen.
Anja Unger
Schulleiterin
Canalettostraße
Canalettostraße 8
01307 Dresden
Tel. (03 51) 435094 0
Fax (03 51) 435094 20
Altroßthal
Altroßthal
Altroßthal 1
01169 Dresden
Tel.(03 51) 417790
Fax (03 51) 4177959
Altroßthal 1
01169 Dresden
Telefon: (03 51) 4 17 79 0
Telefax: (03 51) 4 17 79 59
Aktuelles
vom BSZ
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Wir beraten Sie gern zu unseren Schulformen, ob persönlich im Gespräch, vor Ort, telefonisch oder per E-Mail.
Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG)
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Information, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.